Wo brauche ich einen Webdesigner, wenn ich Facebook habe

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Wo brauche ich einen Webdesigner, wenn ich Facebook habe

Wo brauche ich einen Webdesigner, wenn ich Facebook habe?

Kann die Frage einer beantworten? Keiner? Na gut, dann mach ich das.

Facebook ist einfach. Seite erstellen. Bilder einfügen und Zeug hochladen. Aber was für Zeug? Alles, was da ist? Auf jeden Fall. Wenn man jede Menge Anwälte kennenlernen möchte. Denn die warten alle nur auf den 25.05.2018. Wer dann auch nur den kleinsten Ton eines urheberrechtlich geschützten Stückes, ohne Zustimmung, auf seiner Facebook-Seite hat, und wem es dann noch am Impressum mangelt, bekommt Post.

Ab dem 25. ändert sich nicht nur einiges. Alles wird auch teurer. Gerade für Unternehmen ist es wichtig, sich bereits jetzt in der Übergangsphase um die Umsetzung der neuen Regelungen zu kümmern und neue datenschutzrechtliche Prozesse zu etablieren. Dies betrifft beispielsweise in der Praxis die Eventfotografie in Diskotheken. Wenn ein Foto von jemanden veröffentlicht wird, benötigt der Uploader die schriftliche Einwilligung, auch wenn es dabei um sein eigenes Etablissement handelt. Und die Einwilligung darf nicht einfach besoffen abgegeben werden, weil es hier wieder an Zurechnungsfähigkeit des Unterzeichners mangelt. Und Facebook macht das noch schlimmer, weil der Löschvorgang hier nur den Zugang zur Datei löscht, die Datei jedoch für Facebook noch zugänglich ist, und das Nutzungsrecht durch den Uploader längst abgegeben ist.

Facebook ist aber so einfach. Man benötigt keinen Server, muss sich nicht mit Kabeln ärgern und kann das “Zack” mit dem Handy. Und die Nutzung bezahlt man einfach mit den Daten. Daten, dass sind in dem Fall die Daten eurer Gastronomie-Gäste, die dann noch Persönlichkeitsrechte haben, wenn sie in eine Kamera lächeln, geschweige denn Dritte, die im Hintergrund durchs Bild laufen. Wir reden hier über dreistellige Beträge im Persönlichkeitsrecht und vierstellig, wenn die Diskothek von irgendwo her an euer Fotomaterial kommt und das einfach so auf Facebook hochlädt. Der Kameramann bekommt in diesem Fall einen echten Vertrag, der ihm eine Gebühr an den Bildern sichert. Und das sollte im Vornerein geschehen, denn im Nachhinein kann der Fotograf schon mal ganz schön reich werden.

Das alles weiß der Webdesigner. Also, liebe Gastronomen, seit schön nett zu eurem Designer, und hört auf ihn.

 

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