Transferleistungen Solo Selbstständige

Der Bund hat als Notfallausgleich für Solo Selbstständige einen Font beschlossen, der insgesamt mit 40 Milliarden gedeckelt ist.
10 Milliarden davon fallen als direkte Transferleistungen aus, die nicht rückzahlungspflichtig sind.
30 Milliarden davon werden als Darlehen vergeben. Für das Darlehen nimmt die KfW Förderbank ganze 90 Prozent des Risikos auf sich. Das Programm selbst ist noch sehr kompliziert. Wirtschaftsverbände haben da bereits Nachbesserungen und einen leichteren Antragsweg gefordert. Diese Hilfen sollten ab heute (Montag) zur Verfügung stehen und über die Hausbanken abgewickelt werden können.
Nicht rückzahlungspflichtige Transferleistungen
Es gibt direkte Transferleistungen, die für Solo Selbstständige und Kleinunternehmer ausgezahlt werden
- bis zu 5 Beschäftigte = 9000 Euro für 3 Monate
- bis zu 10 Beschäftigte = 15000 Euro für 3 Monate
Die Anträge werden dabei sofort bewilligt. Es erfolgt dann eine nachträgliche Bedürftigkeitsprüfung. Zuständig ist das Bundesfinanzamt. Die Anträge können voraussichtlich nach dem 27. März 2020 gestellt werden. Das Finanzamt hält sich Rückforderungen, bezüglich der Gelder, vor. Schäden müssen dabei nach dem 11. März 2020 eingetreten sein. Eine eidesstattliche Versicherung, dass die Schäden eine existenzgefährdene Lage verursachten, hält sich das Bundesfinanzamt als Grundbedingung vor.
Die Anträge können Online gestellt werden.
Was bietet das Finanzamt noch so?
Auch Steuerschulden können in dieser Lage gestundet oder herabgesetzt werden. Unternehmer, die bereits Steuerschulden getilgt haben, können sich die Zahlungen, auf Antrag, rückerstatten lassen. Auch sollen die Finanzämter bis zum Jahresende von Vollstreckungen absehen.
Auch die Gewerbesteuer kann, auf Antrag, herabgesetzt oder gestundet werden.