Unsere Gutscheinkarten

Angeldevil Entertainment

Unsere Gutscheinkarten

Auch als Eintrittskarten oder Werbekärtchen verwendbar.

Diese und ähnliche Gutscheinentwürfe bieten wir euch zukünftig für eure persönlichen Erstattungsgutscheine an. Schreibt uns an info@geopassage.de

Alles auf Gutschein

Kultur-, Sport-, und Freizeitveranstaltungen, die aufgrund der Corona Epidemie nicht durchgeführt werden konnten, können ab sofort mit Gutscheinen entschädigt werden. Dies wurde heute in einem entsprechenden Papier vom Bundesjustizministerium beschlossen. Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Mit drin sind da auch Fussball-Tickets (oder anderer Sport), Lesungen, Fitnessclub, Museum, Konzerte und auch Theater- beziehungsweise Opernkarten. Die Regelung betrifft alle Tickets, die vor dem 8.April gekauft wurden (Is klar. Keiner kauft jetzt gerade irgendwo Theaterkarten).

Flug- und Pauschalreisen wurden am 2.April erfasst

Das “Corona-Kabinett” der Bundesregierung hat für Flug- und Pauschalreisen bereits am 2.April eine Lösung beschlossen. (Gesetzesentwurf muss noch durch den Bundestag).

Anstatt der binnen 14 Tage fälligen Erstattung kann ein Gutschein ausgegeben werden.

  • Der Reiseveranstalter muss dabei die Bedingungen der Insolvenzabsicherung, ggf. der staatlichen Rückversicherungen erfüllen.
  • Es muss die Härtefallklausel berücksichtigt werden, aufgrunddessen dem Buchenden ein Gutschein nicht zumutbar ist.
  • Der Gutschein muss bis 31.12.2021 gültig sein. Wird der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, kann dem Buchenden dann der Wert erstattet werden.

Regelung soll beiden Seiten dienen

Die Frist bis zum 31.12.2021 gilt für alle Gutscheine. Die Frist und die Freiheit der Erstattung muss auf dem Gutschein lesbar sein.

Meldet der Veranstalter zwischendurch Konkurs an, entfällt die Erstattungspflicht am 31.12.2021

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